Das Berliner Kammergericht hat heute der Übernahme der Landré GmbH, Gronau, durch die Herlitz AG, Berlin, nicht zugestimmt.
1996 hatte Herlitz den Erwerb Landrés angezeigt, 1997 hatte die Kartellbehörde die Übernahme jedoch aus wettbewerbsrechtlichen Überlegungen abgelehnt.
"Die heutige Entscheidung trägt der tatsächlichen Wettbewerbs-situation in Deutschland nicht Rechnung. Der Wettbewerb hat sich entgegen der Einschätzung der Behörde verschärft und europäisiert. Wir werden aber im Geschäftsjahr 1999 durch den Verkauf der Herlitz Falkenhöh AG die relevante Umsatzgrenze für die kartellrechtliche Fusionskontrolle unterschreiten. Damit wird im nächsten Jahr das Verfahren gegenstandslos werden und der Zusammenschluss mit Landré keiner Zustimmung der Kartellbehörde mehr bedürfen", kommentierte Karel de Vries, Vorstandsvorsitzender der Herlitz AG, die heutige Entscheidung.
Im Herlitz-Konzern ist Landré für Lernmittel sowie Papierprodukte für den gewerblichen und privaten Endverbraucher verantwortlich.
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