Neues Verfahren mit Insolvenzplan erstmals bei größerem börsennotierten Unternehmen /
Gute Chancen auf Erhalt von Herlitz
BERLIN, 5. JUNI 2002. Das Amtsgericht Charlottenburg hat heute das Insolvenzverfahren über die Herlitz AG und die Herlitz PBS AG eröffnet. Insolvenzverwalter Peter Leonhardt legte einen Insolvenzplan vor, der den Erhalt des Unternehmens als Ganzes vorsieht. Der von uns entwickelte Insolvenzplan bietet gute Chance für Herlitz, in Zukunft wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Auch die Gläubiger begrüßen weitgehend den Plan. Damit wäre Herlitz das erste größere börsennotierte Unternehmen, bei dem dieses neue Instrument zur Sanierung angewendet wird," erklärte der Berliner Insolvenzverwalter Peter Leonhardt.
In den rund zwei Monaten nach Insolvenzantrag hat Leonhardt als vorläufiger Insolvenzverwalter vor allem drei Fragen geprüft: Liegt eine Insolvenz vor? Ist genügend Masse für die Durchführung eines Insolvenzverfahren vorhanden? Und besteht eine Sanierungschance? Seine Erkenntnisse aus der Analyse des Konzerns hat Leonhardt jetzt in einem Ermittlungsbericht an das Amtsgericht Charlottenburg zusammengefaßt. Dieser Bericht ist die Basis für die heutige Eröffnung des Insolvenzverfahrens, in dem Leonhardt auch zum Insolvenzverwalter bestellt wurde. Bei Herlitz konnte der Betrieb aufrechterhalten und fortgeführt werden, da ein Massekredit die weitere Produktion bis Ende Juli sichert.
Eine Novität ist der vorgelegte Insolvenzplan. Für Herlitz bietet er die einzige Chance, das Unternehmen als Ganzes zu erhalten. 1999 eröffnete das neue Insolvenzrecht die Möglichkeit, ein sogenannte Insolvenzplanverfahren durchzuführen. Ein insolventes Unternehmen soll alten Ballast abwerfen können, um in Zukunft wirtschaftlich zu arbeiten. Dabei darf kein Gläubiger schlechter gestellt werden als ohne einen Insolvenzplan. Die Gläubiger müssen einem solchen Plan zustimmen. Er gilt als angenommen, wenn höchstens eine Gläubigergruppe dagegen stimmt. Der von Leonhardt erarbeitete Insolvenzplan liegt für die Gläubiger beim Amtsgericht aus. Die Gläubigerversammlung von Herlitz wird Mitte Juli über diesen Plan abstimmen.
Im Zentrum des Insolvenzplan steht eine neue Struktur für Herlitz. So sollen die Grundstücke und Immobilien aus dem operativen Bereich herausgelöst und auf zwei separate Immobiliengesellschaften übertragen werden, die die weitere Verwaltung und Verwertung übernehmen. Zwar müssen alle Gläubiger auch auf Teile ihrer Forderungen verzichten. Aber die neue Struktur bietet ihnen größere Vorteile als eine Zerschlagung des Unternehmens. Da bei Herlitz in den letzten Jahren ein größerer Personalabbau stattfand, dürfte sich auch die Zahl der Beschäftigten nicht wesentlich ändern.
Leonhardt hat bisher Gespräche mit allen wesentlichen Gläubigern geführt. Sie stimmten dem Insolvenzplan grundsätzlich zu. Weitergehende Entscheidungen waren in der kurzen Zeit seit Erarbeitung des Plans nicht möglich. Die endgültige Entscheidung bleibt der Gläubigerversammlung vorbehalten. Bei einer Annahme des Plans würde eine sogenannte Planüberwachung erfolgen. Der Insolvenzverwalter würde dann mit ähnlichen Befugnissen wie ein Aufsichtsrat ausgestattet, um die Interessen die Gläubiger nach dem Plan zu befriedigen.
Sowohl für Herlitz als Unternehmen als auch für die Grundstücke und Immobilien haben sich mehrere Interessenten beim Insolvenzverwalter gemeldet. Er hat bereits erste Gespräche geführt und verschickt gegenwärtig vermehrt Informationspakete über das Unternehmen an Interessenten.
Nähere Informationen:
Peter Leonhardt
Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt und Notar, Leonhardt & Partner
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Dr. Jochen Mignat, Dr. Mignat PR
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