Erklärung zur Unternehmensführung nach § 289a HGB

Die Unternehmensführung und die Unternehmenskultur des Herlitz-Konzerns entsprechen den gesetzlichen Vorschriften und – bis auf wenige Ausnahmen – den zusätzlichen Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex. Letzterer gibt national und international anerkannte Standards verantwortungsvoller Leitung und Überwachung börsennotierter Aktiengesellschaften wieder. Er enthält eine Reihe zusätzlicher Empfehlungen, die die Bereiche Hauptversammlung, Vorstand, Aufsichtsrat, Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat, Transparenz sowie Rechnungslegung und Abschlussprüfung betreffen. 

 

I. Entsprechenserklärung
Für das Jahr 2012 haben Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 161 AktG ihre Entsprechenserklärung zu den Empfehlungen des Kodex abgegeben und hinsichtlich der wenigen Abweichungen ausführlich Stellung genommen. Link zur Entsprechenserklärung: Klick.

 

II. Allgemeine Führungsstruktur
Die Herlitz Aktiengesellschaft mit Sitz in Berlin unterliegt den Bestimmungen des deutschen Aktien-, Kapitalmarkt- und Mitbestimmungsrechts sowie den Bestimmungen ihrer Satzung. Mit den beiden Organen Vorstand und Aufsichtsrat hat die Gesellschaft eine dualistische Leitungs- und Überwachungsstruktur. Daneben steht die Hauptver¬samm¬lung, in der die Anteilseigner der Gesellschaft an grundlegenden, das Unternehmen betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Gemeinsam sind diese drei Organe den Interessen der Aktionäre und dem Wohl des Unternehmens verpflichtet.

 

1. Der Vorstand

Der Vorstand leitet die Gesellschaft und führt deren Geschäfte. Er ist dabei an das Unternehmensinteresse gebunden und der Steigerung des nachhaltigen Unternehmenswertes verpflichtet. Die Mitglieder des Vorstandes werden vom Aufsichtsrat bestellt. Eine Altersgrenze für Vorstandsmitglieder hat der Aufsichtsrat nicht festgelegt. Die Auswahl erfolgt vielmehr nach den Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen, die für die Wahrnehmung der Vorstandsaufgaben erforderlich sind.Der Vorstand besteht derzeit aus drei Mitgliedern. Die Aufgaben der Vorstandsmitglieder sind nach funktionalen Gesichtspunkten verteilt. Der Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des Unternehmens, stimmt sie mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt für ihre Umsetzung. Er trägt außerdem Sorge für ein angemessenes Risikomanagement und Risikocontrolling im Unternehmen sowie eine regelmäßige, zeitnahe und umfassende Berichterstattung an den Aufsichtsrat. Bestimmte Geschäfte und Maßnahmen des Vorstandes bedürfen der Zustimmung des Aufsichtsrats.Vorstandsmitglieder legen möglicherweise auftretende Interessenskonflikte unverzüglich dem Aufsichtsrat offen und informieren ihre Vorstandskollegen hierüber. Wesentliche Geschäfte von Vorstandsmitgliedern sowie ihnen nahe stehenden Personen mit der Gesellschaft bedürfen ebenso der Zustimmung des Aufsichtsrats wie die Übernahme von Nebentätigkeiten außerhalb des Unternehmens.

 

2. Der Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern. Vier der Mitglieder sind durch die Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und zwei der Mitglieder nach den Vorschriften des Drittelbeteiligungsgesetzes zu wählen.Die Aufsichtsratsmitglieder werden auch in Zukunft entsprechend den Be¬stimmun¬gen von Gesetz und Satzung grundsätzlich für fünf Jahre gewählt. Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder wurde bisher nicht festgelegt. Die Personen werden vielmehr nach ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen, die für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben erforderlich sind, ausgewählt.Der Aufsichtsrat berät den Vorstand bei der Leitung des Unternehmens und überwacht dessen Geschäftsführung in dem von Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung vorge¬sehenen Rahmen. Er arbeitet mit dem Vorstand zum Wohle der Gesellschaft eng zusammen und ist in Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung eingebunden.Die Arbeit des Aufsichtsrats findet sowohl im Plenum als auch in Ausschüssen statt. Die Ausschussvorsitzenden berichten dem Aufsichtsrat regelmäßig über die Arbeit ihres Ausschusses. Zur Steigerung seiner Effizienz hat der Aufsichtsrat folgende Ausschüsse gebildet:Den Personalausschuss: Er bereitet die Personalentscheidungen des Aufsichtsrats vor und verhandelt in Vertretung des Aufsichtsrats die Vorstandsverträge. Anders als bisher ist für alle Vergütungsfragen der Gesamtaufsichtsrat zuständig. Dieser überprüft ab sofort regelmäßig als Plenum die Angemessenheit der Vergütung des Vorstands. Das Plenum berät und beschließt zudem die Grundzüge des Vergütungssystems für Vorstandsmitglieder.Den Nominierungsausschuss: Er ist lediglich mit Anteilseignervertretern des Aufsichtsrats besetzt und für die Nominierung geeigneter Aufsichtsratskandidaten als Wahlvorschlag für die Hauptversammlung verantwortlich.Den Prüfungsausschuss: Dieses aus den ehemaligen Risiko- und Bilanzausschüssen gebildete Gremium beschäftigt sich mit Fragen der Rechnungslegung und des Risikomanagements, der Compliance, der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und der Erteilung von Prüfungsaufträgen an den Abschlussprüfer. Zu den Schwerpunkten des Ausschusses gehören ferner Investitionen und Finanzierungen sowie die Strategie des Unternehmens.Im Aufsichtsrat der Herlitz PBS Aktiengesellschaft Papier-, Büro- und Schreibwaren arbeitet zusätzlich ein Konsultationsausschuss, der den Vorstand in den Bereichen des Marketings, Einkaufs und der Produktion unterstützt.

 

3. Die Hauptversammlung

Die Aktionäre nehmen ihre Rechte in der Hauptversammlung wahr und üben dort ihr Stimmrecht aus. Jede Aktie gewährt eine Stimme.Die ordentliche Hauptversammlung findet jährlich innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres statt. Die Tagesordnung der Hauptversammlung und die für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen werden auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht. Sie können auf Wunsch versandt werden.Die Herlitz Aktiengesellschaft stellt den Aktionären zur Erleichterung der persönlichen Wahrnehmung ihrer Rechte einen weisungsgebundenen Stimmrechtsvertreter zur Verfügung, der auch während der Hauptversammlung erreichbar ist. In der Einladung zur Hauptversammlung wird erklärt, wie die Weisungen im Vorfeld der Hauptversammlung erteilt werden können. Daneben bleibt es den Aktionären unbenommen, sich durch einen Bevollmächtigten ihrer Wahl in der Hauptversammlung vertreten zu lassen.

 

III. Weitere Informationen zur Corporate Governance bei Herlitz


Ausführlicher Informationen zur Tätigkeit des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse und zur Zusammenarbeit von Aufsichtsrat und Vorstand befinden sich im aktuellen Bericht des Aufsichtsrats sowie im Corporate Governance Bericht der Gesellschaft.

Berlin, im März 2011

Der Aufsichtsrat                       Der Vorstand